Kosten & Erstattung
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Die entstehenden Kosten berechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
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Private Krankenversicherungen
... und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten in der Regel anteilig - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung und bringen Sie bitte zum ersten Termin entsprechende Unterlagen mit, damit ich zügig und korrekt abrechnen kann.
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Ab Januar 2021 NEU: Im Anschluss an den Termin drucke ich Ihnen die Rechnung aus, welche Sie dann bitte gleich per EC-Karte oder bar begleichen.
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Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen in Vorleistung zu begleichen sind.
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Selbstzahler/Gesetzliche Krankenkassen
Als Selbstzahler rechnen Sie bitte mit einem Betrag von ca. € 85,00 - € 120,00 - dies ergibt sich aufgrund der Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker - je nach Zeitaufwand
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht.
Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Heilpraktikerrechnungen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
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Hinweis
Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich, spätestens 24 Stunden - telefonisch oder per Mail - vorher abzusagen.
Da ich mit Warteliste arbeite, freut sich bestimmt jemand über einen freigewordenen Termin.
Für Vorbereitung und Behandlung reserviere ich ausreichend Zeit für Sie, daher behalte ich mir vor, bei unentschuldigtem Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 40,- Euro in Rechnung zu stellen.
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Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
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Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.